Sickergruben erlaubt ?
Sickergrube und planlos ?
Sickergruben kennen einige sicher noch aus Kleingartenanlagen. Dort finden sie noch häufig Verwendung. Es gibt aber noch recht viele Sickergruben auf bewohnten Grundstücken.
Inwieweit diese Sickergruben dort noch legal oder bereits verboten sind, kann man nicht so pauschal sagen.
Sickergruben sind unten durchlässig (kommt ja auch von “versickern”), damit das zu entsorgende Wasser im Boden versickern kann.
Früher wurde allerlei an Abwasser über Sickergruben entsorgt, wobei sie eigentlich nur für Regenwasser gedacht und geeignet sind.
Daher kann davon ausgegangen werden, dass eine Sickergrube NUR für Regenwasser erlaubt ist.
Gruben zur Entsorgung anderer Flüssigkeiten (Fäkalien, Abwasser generell) nennen sich “Sinkgruben” oder auch “Klärgruben“.
Diese Gruben sind im Gegensatz zu Sickergruben dicht, und mit einem Überlauf versehen.
Es werden Abwässer jeglicher Art (z.B. von Wohnhäusern etc.) aufgenommen, und stellen bzw. stellten eine Alternative zur öffentlichen Kanalisation dar.
Klärgruben sollen wohl lt. EU Gesetzen ab kommenden Jahr verboten sein.
Wer nicht die Möglichkeit hat, sich an die öffentliche Kanalisation anschliessen zu lassen, muß wohl notgedrungen auf eine Voll-Bio-Kläranlage umsteigen.
Bei meinen Großeltern war es so, dass diese einen Kostenvoranschlag für eine solche Vollbiotische Klein-Kläranlage mit sagenhaften 7.400 EUR hatten. Der Bau wird wohl vom Staat auch bezuschußt.
Genaueres können aber Fachfirmen sagen.
Über my-hammer jedoch fanden sie jedoch eine Firma, die genau die selbe Anlage für 30% weniger errichtet hat.
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