Rauchmelderpflicht Bundesländer ab 2010 DIN 14604

Jedes Jahr kommen fast 800 Menschen durch Wohungs- und Gebäudebrände ums Leben. Die Anzahl ist erschreckend hoch und könnte sicher durch einen in dem Gebäude befestigten Rauchmelder verringert werden.
Neben den erschreckend hohen Opferzahlen sind auch die erlittenen Rauchvergiftungen und Verbrennungen sehr gefährlich und können durch die neue Rauchmelderpflicht weniger werden.

Gerade in der Nacht nimmt man einen Schwelbrand – oft aus einem elektrischen Kurzschluß entstehend – nicht wahr. Bevor man von dem Rauch wach wird, erstickt man an dessen fatale Wirkung. Und genau hier helfen Rauchmelder, die an der Decke befestigt, Signal geben. Neben optischen blinken, was in der Nacht sicher nichts bringt, melden Rauchmelder mit z.B. 85dB akustisch recht laut die Gefahr, so dass man aus dem Schlaf aufwacht.

Die Rauchmelder haben im Prinzip alle die gleiche Funktionsweise, die man mit einer “Lichtschranke” vergleichen kann. Sie senden Lichtstrahlen aus und messen an Hand der Reflektion, ob die Luft klar oder trüb ist. Ab einem bestimmten Schwellwert gibt der Rauchmelder dann Signal.
Raucher, in in Ihren Wohnungen viel rauchen, haben somit ein Problem, wenn sie nicht oft genug lüften. Wobei an dieser Stelle auch gesagt werden muss, dass ein kalkulierter Fehlalarm wesentlich besser ist, als ein womöglich unentdecktar bzw. zu spät entdeckter Brand.

Die Montage eines Rauchmelders ist denkbar einfach und kann auch von Laien geschehen. Ähnlich wie eine Lampe, schraubt man Rauchmelder einfach an die Decke. Die Stromversorgung geschieht bei den meisten Modellen per eingebauter Batterie, die man alle 1-2Jahre dann wechseln muss.

Der Ort der Montage ist gut überlegt auszuwählen – gesetztlich sind z.B. Flur und Schalfzimmer vorgeschrieben. Insbesondere der Flur ist daher wichtig, weil er aus den anderen Wohnräumen der einzige Fluchtweg in die Freiheit ist, wenn es tatsächlich zu einem Wohnungsbrand kommen sollte.

Wer bezahlt den Rauchmelder ?
Hat ein Mieter einen Rauchmelder selbst gekauft, bevor die gesetzliche Forderung, die ja ab 2010 je nach Bundesland in Kraft tritt, so ist es seine private Sache.
Hier sollte man einfach mit seinem vermieter klären, wer für welche Kosten aufkommt. Insbesondere die Folgekosten der jährlichen “Wartung” der Rauchmelder können auch dem Mieter in der Nebenkostenrechnung auferlegt werden.


Wobei das Wort “Kosten” sich so teuer anhört – wußten Sie schon, dass es gute Rauchmelder schon für unter 10,-EUR pro Stück gibt ? Natürlich mit der gesetzlich geforderten DIN 14604.

Rauchmelder nach DIN 14604

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